Bundesland Bern will 4 Prozent seiner Filmfinanzierungserlöse aus dem Schweizer Privatfernsehen erwirtschaften. Das wäre katastrophal.
Viel Geld für Schweizer Filme. Schauspieler Joel Basman als Motti am Set von „Wolkenbruchs wundersamer Reise in den Armen eines Chic“.
Die Förderung lokaler Filme ist zweifellos eine wichtige Aufgabe und seit langem eine Säule der staatlichen Kulturförderung in der Schweiz. Bund, Kantone und SRG unterstützen das Filmemachen. Dann gibt es die privaten Fernsehsender: Letztes Jahr mussten sie vier Millionen Franken beisteuern.
Es ist jedoch schockierend, dass private Fernsehsender gezwungen sind, eine Regierungsaufgabe mitzufinanzieren. Es ist, als müsste jeder Buchladen Schweizer Schriftsteller oder jede Galerie Schweizer Maler bezahlen.
Das Manna aus dem Ausland verdeckt die klare Sicht.
Anstatt dieses alte Geflecht abzuschneiden, fliegt der Bundesrat: Er will im Zeitalter der Digitalisierung privat finanzierte Filmfinanzierungen sparen. Ein neues Filmgesetz will nicht nur die Verantwortung für lokale Fernsehsender übernehmen, sondern auch für große internationale Videoplattformen wie Netflix, Amazon oder Disney. Wenn dieses „Lex Netflix“ wie geplant umgesetzt würde, würden Schweizer Filmproduzenten jedes Jahr 29 Millionen Franken von Privatpersonen erhalten – eine siebenfache Steigerung gegenüber heute.
Das Manna aus dem Ausland verdeckt die klare Sicht. Die schwerwiegenden Folgen für private Schweizer Sender wie 3+, TV 24 oder S1 werden übersehen. Da sie keinen Cent aus dem Gebührenpool des Bundes erhalten, müssen sie sich aus Werbeeinnahmen finanzieren. Zum Jahresende verbleibt eine durchschnittliche Marge von 5 Prozent aus dem Verkauf.
Das neue Filmgesetz schreibt nun vor, dass sie 4 Prozent des Umsatzes zur Unterstützung unabhängiger Filmemacher beitragen müssen. Das Ergebnis ist, dass das Einkommen der Rundfunkveranstalter auf Null sinkt und dieser Teil sofort in die roten Zahlen fällt. Um das Geld von Netflix and Co. zu erhalten. Politiker sind offenbar bereit, Schweizer Privatfernsehkanäle zu opfern.
Das Gegenargument der Filmlobby: „Das Geld aus der Filmfinanzierung ist nicht aufgebraucht, die Sender haben es in Filme investiert!“ Lassen Sie sich nicht erwischen: Der Schweizer Fernsehmarkt ist viel zu klein, als dass Fernsehsender teure Filmproduktionen durch Werbung refinanzieren könnten. Die bevorstehende Investitionsverpflichtung ist eigentlich eine Subventionsverpflichtung.
Bei so vielen Widersprüchen ist es sinnvoll, dass sich die Kommission mehr Zeit nimmt, um die Angelegenheit zu untersuchen.
Schließlich versuchen einige Politiker, die Gefahr von Schäden zu begrenzen. Der Nationalrat beschloss, den Beitrag des privaten Filmzuschusses auf 1 statt 4 Prozent zu begrenzen. Damit könnten Fernsehsender leben, und das wären immer noch sieben Millionen pro Jahr – fast das Doppelte des privaten Beitrags im Vergleich zu heute.
Der Ausschuss des Ständerates – ansonsten recht wirtschaftsfreundlich – besteht auf 4 Prozent. Es bleibt die Frage, ob Fernsehsender ihre eigenen Produktionen gutschreiben können, was für Befürworter eines starken Filmstandorts selbstverständlich sein sollte. Rundfunkveranstalter sollen künftig zumindest teilweise ihren Verpflichtungen in Form von Werbung für Schweizer Filme nachkommen können. Leider verblasst dieser vernünftige Ansatz weitgehend, wenn das Gesetz bei 4 Prozent endet. Bei so vielen Widersprüchen und offenen Punkten ist es sinnvoll, dass sich die Kommission mehr Zeit als geplant nimmt, um die Angelegenheit zu vertiefen.
Ein Filmgesetz, das einseitig darauf abzielt, Filmproduzenten zu vergolden und gleichzeitig die Existenz privater Schweizer Fernsehsender zu bedrohen, dient niemandem. Es ist Sache des Parlaments, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Andernfalls wird diese Entscheidung jedoch zu einem Subventionsmonster unter dem Gürtel privater Fernsehsender.